Normalerweise werden geflüchtete Menschen über den Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer innerhalb von Deutschland verteilt.
„Gemäß diesem Schlüssel erfolgt die Verteilung zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl und zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen.“[1]
Auch über den Familiennachzug kann ein Bundesland geflüchtete Menschen aufnehmen.
Durch Landesaufnahmeprogramme können Bundesländer zusätzlich zu den oben genannten Wegen sichere Fluchtwege für Schutzsuchende schaffen.
Dabei werden üblicherweise Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus einer bestimmten Konfliktregion erteilt. Es handelt sich also um eine gezielte Unterstützung und Entlastung der Aufnahmebehörden, da z.B. die Familienzusammenführung erleichtert und entbürokratisiert wird[2]. (Erklärvideo einbetten)
„Erwerbstätigkeit ist der Schlüssel für gelungene Integration“ sagt Prof. Dr. Wolfgang Dauth[3].
Eine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit macht Menschen unabhängiger von staatlichen Leistungen. Menschen, deren Flüchtlingsstatus anerkannt ist, sind deutschen Arbeitnehmer:innen rechtlich gleichgestellt. Jedoch dauert der Prozess bis zur Anerkennung häufig ein bis zwei Jahre. Nicht jeder Aufenthaltsstatus berechtigt zur Erwerbstätigkeit: Asylbewerber:innen und geduldete Menschen müssen auf eine Genehmigung hoffen.