Wir haben mit unseren Bündnispartner:innen die Expertise und die Motivation.
UNSERE FORDERUNGEN
Konkret fordern wir, dass die Landesregierung …
AUFNAHME
01
Normalerweise werden geflüchtete Menschen über den Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer innerhalb von Deutschland verteilt.
“Gemäß diesem Schlüssel erfolgt die Verteilung zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl und zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen.”[1]
Auch über den Familiennachzug kann ein Bundesland geflüchtete Menschen aufnehmen.
Durch Landesaufnahmeprogramme können Bundesländer zusätzlich zu den oben genannten Wegen sichere Fluchtwege für Schutzsuchende schaffen.
Dabei werden üblicherweise Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus einer bestimmten Konfliktregion erteilt. Es handelt sich also um eine gezielte Unterstützung und Entlastung der Aufnahmebehörden, da z.B. die Familienzusammenführung erleichtert und entbürokratisiert wird[2]. (Erklärvideo einbetten)
“Erwerbstätigkeit ist der Schlüssel für gelungene Integration” sagt Prof. Dr. Wolfgang Dauth[3].
Eine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit macht Menschen unabhängiger von staatlichen Leistungen. Menschen, deren Flüchtlingsstatus anerkannt ist, sind deutschen Arbeitnehmer:innen rechtlich gleichgestellt. Jedoch dauert der Prozess bis zur Anerkennung häufig ein bis zwei Jahre. Nicht jeder Aufenthaltsstatus berechtigt zur Erwerbstätigkeit: Asylbewerber:innen und geduldete Menschen müssen auf eine Genehmigung hoffen.
[1]https://www.iab-forum.de/erwerbstaetigkeit-schluessel-fuer-integration-von-gefluechteten/ Zugriff 24.04.2022.
[2]https://resettlement.de/landesaufnahme/ Zugriff 27.04.2022.
[3]https://www.iab-forum.de/erwerbstaetigkeit-schluessel-fuer-integration-von-gefluechteten/ Zugriff 24.04.2022.
02
Das Resettlementprogramm des Bundes richtet sich an besonders vulnerable Gruppen und ermöglicht eine sichere Reise nach Deutschland. So können gerade Minderjährige, Frauen und Menschen mit Behinderungen Asyl beantragen, ohne auf dem Weg ihr Leben zu riskieren.
“Ziel des Resettlements ist es, eine dauerhafte Lösung und Perspektive für geflüchtete Menschen zu schaffen, die langfristig weder eine Möglichkeit zur Rückkehr in ihr Herkunftsland noch eine Chance auf Integration im Erstzufluchtsstaat haben.”[1]
Derzeit beteiligt sich Deutschland an einem EU-Resettlement-Programm und stellt für 2022 erstmals 6000 Plätze zur Verfügung. Diese werden z.B. auch über die Berliner und Brandenburger Landesaufnahmeprogramme aufgeteilt[2].
Sachsen legt im Koalitionsvertrag für 2019-2024 fest:
“Wir werden Programme des Bundes in Abstimmung mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk zur Aufnahme von besonders gefährdeten Gruppen, wie zum Beispiel verfolgten Christinnen und Christen sowie Frauen und Kindern aus Nordsyrien und dem Nordirak, unterstützen und werden bei der Umsetzung mindestens 150 Menschen in Sachsen aufnehmen.”[3]
[1]https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html Zugriff 26.04.2022.
[2]https://resettlement.de/aktuelle-aufnahmen/ Zugriff 26.04.2022.
[3] Sächsischer Koalitionsvertrag 2019-2024. S.72.
03
Kommunale Aufnahme kann sich positiv auf die Integration auswirken, da so Kommunen direkt nach ihren Kapazitäten Schutzsuchende aufnehmen können. Es gibt jedoch derzeit keine rechtliche Grundlage, die Kommunen erlaubt, zusätzlich zum Königsteiner Schlüssel aufzunehmen. Gesetzesänderungen sind nur von der Bundesregierung her möglich.
Derzeit ist die Aufnahme von flüchtenden Menschen auf Bundesebene im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und im Asylgesetz (AsylG) geregelt. D.h. Länder und Kommunen haben bisher keine eigene Befugnis, Menschen in Not aufzunehmen.
Schon mehrmals gab es den Versuch, das Aufenthaltsgesetz anzupassen, zuletzt 2019 von den Grünen und Linken[1].
[1]https://dserver.bundestag.de/btd/19/092/1909275.pdf Zugriff 26.04.2022.